Hier findet Ihr die rechtlichen Grundlagen für die Bezahlung der PSA (Persönliche Schutzausrüstung)

 

Immer wieder stellt sich die Frage: Wer bezahlt die PSA und wer ist dafür zuständig?

Im Arbeitsgesetz ist ganz klar geregelt, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist.
Dies gilt für Schutzausrüstungen, welche die Gesundheit schützen und jenen, die dem
Schutz gegen Unfälle dienen (Art. 38 VUV).

Wer trägt die Verantwortung für den Einsatz von PSA?
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die PSA jederzeit bestimmungsgemäss verwendet
wird

Wer trägt die Kosten für PSA?
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der von ihm zu treffenden Massnahmen zur Wahrung der
Arbeitssicherheit, also auch für die PSA.

Wer ist verantwortlich für die PSA bei Ausleihpersonal?
Gemäss der Verordnung über die Unfallverhütung( Art. 10) gilt für Ausleihpersonal der
Einsatzbetrieb als verantwortlicher Arbeitgeber. Dieser muss die erforderlichen PSA zur
Verfügung stellen bzw. sicherstellen, dass dem Ausleihpersonal die erforderlichen PSA zur
Verfügung stehen.

Pflichten des Arbeitnehmers:
Der Arbeitnehmer ist seinerseits verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten PSA zu
benützen und ihre Wirksamkeit nicht zu beeinträchtigen.

 

Hier findet Ihr die detaillierten Gesetzestexte:

 

Rechtliche Grundlagen:

 

 

Arbeitsgesetz PSA

 

 

Arbeitsgesetz Personalverleih

 

 

 

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